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Politische Aktivitäten

WECF tritt für Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit ein. Wir möchten, dass diesbezügliche Kriterien in internationale, nationale und lokale politische Prozesse eingebracht werden.

Wir glauben, dass Gleichberechtigung und gleiche Chancen für Frauen und andere Gruppen, die ansonsten in politischen Prozessen unterrepräsentiert sind, für eine gerechte und ausgeglichene (mithin wirklich nachhaltige) Entwicklung wichtig sind. Unser Ziel ist mehr öffentliche Teilhabe an der Formulierung der Umweltpolitik, was zu besseren Strategien führen dürfte, die von breiteren Kreisen der Bevölkerung getragen werden.

WECF implementiert hierzu zwei Programme:

  1. Gender: Mehr Teilhabe von Frauen an der nachhaltigen Entwicklung

  2. Rechte: Mehr Zugang zu Gerichten und Umweltrechte

1. Gender: Mehr Teilhabe von Frauen an der nachhaltigen Entwicklung

Das Konzept für die Organisation WECF entstand während des Erdgipfels in Rio de Janeiro, wo die Agenda 21 als Weg zur nachhaltigen Entwicklung formuliert wurde. Die Agenda 21 identifiziert neun Hauptgruppen (Landwirte, Wissenschaftler, Gewerkschaften, Unternehmen, lokale Behörden, Frauen, Umwelt-NGOs, Jugendliche und Ureinwohner), die in die Nachhaltigkeitspolitik einbezogen werden sollten. WECF wurde aufgebaut, um auf lokaler und globaler Ebene zusammen mit Frauen daran zu arbeiten, die Agenda 21 zu implementieren und sicherzustellen, dass dies nach den Richtlinien nachhaltiger Entwicklung geschieht und die Führungsrolle der Frauen dabei berücksichtigt wird.

Wir repräsentieren deshalb die Hauptgruppe Frauen in diversen internationalen politischen Prozessen:

a. Klimakonvention (Climate Convention, United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC): WECF gehört zu den sechs Mitgliedern der Frauen- und Genderversammlung der UNFCCC. In dieser Rolle repräsentieren wir Frauen bei den globalen Klimaverhandlungen und erleichtern ihnen, zu partizipieren und eigene Beiträge einzubringen. Im einzelnen betrifft das die Konferenzen von

b. Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP): WECF hat zwischen 2008 und 2010 die Hauptgruppe Frauen der UNEP repräsentiert. Wir gehören auch zum Netzwerk der Umweltministerinnen und umweltpolitischen Führerinnen, das durch UNEP koordiniert wird. Konferenzen des UNEP fanden statt in:

c. Rio+20-Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung 2012 (Earth Summit der UN Commission for Sustainable Development, UNCSD): WECF organisiert neben anderen Organisationen Beiträge von Frauen im Vorbereitungsprozess der bevorstehenden Rio+20-Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung (Earth Summit), die vom 14. bis zum 16. Mai 2012 in Rio de Janeiro stattfindet.

d. UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (UN-Commission for Sustainable Development, UN-CSD): WECF und Bahai International sowie „Stimmen der Mütter Afrikas“ (Voices of African Mothers, VAM) koordinieren die Hauptgruppe Frauen während des 18. und 19. Zyklus der Kommission zu den Themenbereichen Chemikalien, Abfall und Bergbau.

e. Weltfrauenkonferenz Peking: WECF organisierte Frauenveranstaltung auf der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking (China). Seitdem haben wir zu den Sachstandsberichten Peking+10 und Peking+15 beigetragen.

f. Jahrtausend-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDG, der UN): WECF trägt zur Implementierung der Jahrtausend-Entwicklungsziele bei. Das betrifft besonders MDG1 (Beseitigung der Armut), MDG 3 (Gleichberechtigung der Geschlechter), und MDG 7 (Umwelt, Wasser und Sanitärsysteme). Wir kommunizieren und präsentieren auf internationalen politischen Konferenzen, was wir über Implementierungshindernisse und -katalysatoren gelernt haben.

2. Umwelt- und Partizipationsrechte

Europäische und regionale politische Prozesse

WECF ist aktiv in zwei Prozesse involviert:

Internationale politische Prozesse

WECF arbeitet mit bei:

1999 wurde die Konvention der Wirtschaftskommission für Europa (UN Economic Commission for Europe, UNECE) über den freien Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten, die sogenannte Aarhus-Konvention (Teilnehmerliste) angenommen. Sie ist das erste rechtlich bindende Instrument, das Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtszugang in Umweltfragen garantiert.

Die Konvention ist eine neuartige umweltrechtliche Vereinbarung, die Umwelt- und Menschenrechte verbindet. Ihr rechtsbasierter Ansatz, stützt sich auf eine Drei-Säulen-Struktur:

  1. Säule: Information (Artikel 4 und 5)

  2. Säule: Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 6,7,8)

  3. Säule: Zugang zu Gerichten (Artikel 9)

Das geschäftsführende Gremium der Aarhus Convention ist das Treffen der Vertragsparteien. Sie treffen sich alle zwei bis drei Jahre, um die erzielten Fortschritte bei der Ratifikation und Implementierung der Konvention zu prüfen und über zukünftige Arbeitsprogramme zu entscheiden. Zwischen diesen Treffen überwacht die Arbeitsgruppe der Vertragsparteien die Implementierung des Arbeitsprogramms. Weiter wurde ein Compliance-Komitee eingerichtet, das alle vermuteten Fälle von Nichteinhaltung der Konvention behandelt.

Dazu kommen weitere Arbeitsgruppen und Ausschüsse zu speziellen Themen:

  • Arbeitsgruppe zu gentechnisch veränderten Organismen

  • Arbeitsgruppe zum Aufbau von Freisetzungs- und Transferregistern für umweltverschmutzende Substanzen

  • Ausschuss über elektronische Hilfsmittel

  • Ausschuss zum Zugang zu Gerichten

  • Finanzausschuss

  • Ausschuss zur Öffentlichkeitsbeteiligung an internationalen Foren

Allen diese Gremien stehen Dienstleistungen des Sekretariats der Aarhus-Konvention zur Verfügung. Die Daten der Treffen der Arbeitsgruppen etc. finden sich im Terminkalender der Website der Konvention.

Während des außerordentlichen Treffens der Vertragsparteien am 21. Mai 2003 in Kiev, Ukraine, wurde das Protokoll zur Registrierung freigesetzter Umweltgifte und ihrer Transporte angenommen. 36 Staaten und die EU unterzeichneten das Protokoll in Kiev (Liste der Unterzeichnerstaaten und der Staaten, die das Protokoll bereits ratifiziert haben). Das Protokoll tritt am 19. Tag in Kraft, nachdem die sechzehnte Ratifikationserklärung eines Mitgliedsstaates der Vereinten Nationen hinterlegt wurde.

Das Protokoll ist die erste rechtlich bindende internationale Vereinbarung ihres Themenbereichs. PRTR (Pollutant Release and Transport Register) sind Verzeichnisse, die Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe und andere Quellen protokollieren. Das Ziel des Protokolls besteht darin, „den öffentlichen Informationszugang zu verbessern, indem kohärente nationale Register über die Freisetzung von Umweltschadstoffen und ihren Transport (PRTRs) aufgebaut werden…“ Es wird erwartet, dass das Protokoll erheblichen Druck auf alle Verschmutzer ausüben wird. Denn kein Unternehmen wird zu den größten Verschmutzern gehören wollen.

WECF beteiligt sich aktiv an der Beobachtung des Aarhus-Prozesses. Wir gehören diversen Ausschüssen und Arbeitsgruppen an und kooperieren mit anderen NGOs zu Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung. So ist WECF Mitglied des Öko-Forums, einer offenen Plattform, die die Kooperation von Umwelt-NGOs im Rahmen des Prozesses „Umwelt für Europa“ (Environment for Europe) erleichtert. Die Aarhus-Konvention ist ein Teil dieses Prozesses.

WECF nahm an der zweiten Konferenz der Vertragsparteien in Almaty, Kasachstan, vom 25. bis 27. Mai 2005 und am ersten Arbeitstreffen des Ausschusses zur Öffentlichkeitsbeteiligung an internationalen Foren in Genf vom 24- bis 25. November 2005 teil. Wir beteiligen uns auch an den Diskussionen zur Implementierung der Aarhus-Konvention und verwandter EU-Direktiven in deutsches Recht.