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Wenn Umweltgifte krankmachen – Politik schützt Mensch und Umwelt nicht vor hormonell wirksamen Chemikalien

EU Parlament entscheidet über unzureichende Vorlage zur Identifizierung von Hormongiften (EDCs)

29.09.2017 |


Medieninformation zur EU Entscheidung zu Hormongiften
Ressorts: Wissen, Politik, Wirtschaft, Verbraucher, Gesundheit

München 29.9.2017

Am 4. Oktober stimmt nun das Plenum des EU-Parlaments über den Entwurf ab. Umwelt- und Gesundheitsorganisationen hoffen auf eine erneute Ablehnung des unzureichenden Entwurfs.

Gestern hat bereits der Umweltausschuss den Einwänden der Grünen und S&D Abgeordneten zu den vorgeschlagenen Kriterien der Europäischen Kommission zur Identifizierung von Endokrinen Disruptoren mit 36 (Unterstützung) zu 26 (Gegen) bei 0 Enthaltungen zugestimmt und den vorliegenden Entwurf abgelehnt.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist mit der gestrigen Abstimmung der Meinung, dass der Vorschlag rechtswidrig ist und nicht ausreicht, um Gesundheit und Umwelt vor EDCs zu schützen. Mit ihrer Ablehnung haben die sie den Warnungen und Aufrufen von internationalen Wissenschaftsgesellschaften wie der Endocrine Society, der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, der EDC-Free Europe und der deutschen NGO Koalition sowie fast 300.000 Bürgerinnen und Bürgern, die in den letzten Tagen in einer Petition ihre Bedenken äußerten, Rechnung getragen. Es ist mittlerweile wissenschaftlich unumstritten, dass EDCs unsere Umwelt und Gesundheit schädigen.

Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang mit Krankheiten wie Brustkrebs, Hodenkrebs, Übergewicht, Diabetes und Unfruchtbarkeit. Renommierte Wissenschaftsvereinigung, wie die Endocrine Society, sehen dringenden politischen Handlungsbedarf.

Wir brauchen daher Kriterien, die dazu geeignet sind, EDCs zu identifizieren und die möglichst horizontal angewendet werden können. Der Vorschlag der EU Kommission leistet dies nicht.
Folgende drei Punkte werden in einer gemeinsamen Stellungnahme vom deutschen „Hormongifte stoppen“ NGO Bündnis (WECF, PAN Germany,  HEJSupport, BUND, SumOfUs und Umweltinstitut) kritisch gesehen:

  • Die Beweislast ist zu hoch und macht die Identifizierung von Stoffen als hormonell wirksam sehr schwierig oder gar unmöglich und zusätzlich unnötig langwierig
  • Die Ausnahmeregelungen für bestimmte Pestizide und Biozide, die gezielt hormonell wirken sollen, ist nicht vereinbar mit den Zielen der EU-Pestizid- und Biozidgesetzgebung
  • Die Kriterien widersprechen den EU-Verpflichtungen aus dem 7. Umweltaktionsprogramm, nach dem die Belastung von Mensch und Umwelt mit hormonellen Schadstoffen reduziert werden soll.

An diesem Montag wurden zwei Analysen vom Centre for International Environmental Law (CIEL) und von ClientEarth veröffentlicht, die aufzeigen, dass die Europäische Kommission ihr Mandat bei der Ausformung des Kriterienvorschlags überschreitet. Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen für Pestizide, die intendiert hormonell wirken, stehen wissenschaftlichen Grundsätzen entgegen, und die daraus resultierende Ausnahme eines gefahrenbasierten Ausschlusses dieser Pestizide steht der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zuwider, wonach ALLE hormonschädlichen Pestizide gemäß EU-Verordnung 1107/2009/EU reguliert werden müssen.

Hinter einer jahrelangen Verzögerungspolitik, einen Kriterienkatalog festzulegen, stehen nach Auffassung von deutschen und europäischen Umwelt- und Gesundheitsorganisationen ((deutsche NGO Koalition zu EDCs, zu der auch WECF gehört) und EDC free Europe) starke Interessen der Industrie.  In Le Monde hat dazu bereits 2016 ein interessanter Artikel erschienen, auf den ich sie gerne hinweisen möchte: Le Monde: 29.11.2016 

Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Link zu unserer europaweiten EDC free Europe Initiative
Und zur Pressemeldung zum Kriterienvorschlag

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das Thema aufgreifen könnten.


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